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31. Mai 2026

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Politik · Bd. I

Drei Jahre Schwarz-Rot: Eine Senats-Bilanz unter Kai Wegner

Seit April 2023 regiert in Berlin eine Koalition aus CDU und SPD unter Kai Wegner und Franziska Giffey. Eine nüchterne Zwischenbilanz zu Wohnungspolitik, Schul-Sanierung und Verwaltungsreform.

Am 27. April 2023 wählte das Berliner Abgeordnetenhaus Kai Wegner (CDU) im dritten Wahlgang zum Regierenden Bürgermeister. Es war die erste schwarz-rote Senats-Koalition seit der Bezirksreform von 2001. Wegner trat ein Amt an, das zuletzt drei Jahre lang von Franziska Giffey (SPD) geführt worden war und davor — über zwölf Jahre — von Klaus Wowereit. Im Mai 2026 ist der Senat drei Jahre alt. Eine Halbzeit-Bilanz fällt in eine Phase, in der die Koalition mehrere ihrer zentralen Vorhaben gegen wachsenden Widerstand zu Ende führen muss.

Die Koalition: Kabinett und Verteilung

Der Senat besteht aus zehn Senatorinnen und Senatoren plus dem Regierenden Bürgermeister. Franziska Giffey führt als Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe und ist zugleich zweite Bürgermeisterin. Die CDU hält die Ressorts Inneres und Sport (Iris Spranger als Vorgängerin Cilia Heim), Bildung, Jugend und Familie (Katharina Günther-Wünsch), Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Christian Gaebler bis 2025, seither Stefan Evers) sowie Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Joe Chialo). Die SPD verantwortet neben Wirtschaft die Ressorts Finanzen (Stefan Evers übergangsweise, seit 2025 Stefan Becker), Arbeit und Soziales (Cansel Kiziltepe), Mobilität und Klimaschutz (Ute Bonde) sowie Justiz und Verbraucherschutz (Felor Badenberg).

Die Koalitionsverhandlungen im Frühjahr 2023 hatten knapp sechs Wochen gedauert. Der Koalitionsvertrag umfasst 135 Seiten. Drei Vorhaben prägten von Anfang an die Berichterstattung: Wohnungspolitik, Schulsanierung und eine grundlegende Reform der Berliner Verwaltung.

Wohnungspolitik: Zwischen Schloßvorland und Volksabstimmung

Die Volksabstimmung „Deutsche Wohnen & Co. enteignen” vom 26. September 2021 hatte mit 57,6 Prozent Zustimmung einen klaren Auftrag formuliert: die Vergesellschaftung der Bestände privater Wohnungsunternehmen ab 3000 Einheiten. Der Senat unter Wegner hat den Beschluss nicht umgesetzt. Eine Expertenkommission legte im Juni 2023 einen Abschlussbericht vor, der die rechtliche Zulässigkeit einer Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes bejahte. Die Koalition kündigte im Februar 2024 ein Rahmengesetz an, das die Voraussetzungen schaffen soll — die parlamentarische Beratung verläuft seit über einem Jahr in der Sache, eine Verabschiedung ist im laufenden Senats-Mandat nicht mehr gesichert.

Ein zweiter Konfliktpunkt war der geplante Verkauf des Areals am Schloßvorland in Treptow-Köpenick. Der Senat hatte 2024 angekündigt, eine landeseigene Fläche an einen privaten Bauträger zu veräußern. Nach Protesten von Anwohnerinitiativen und SPD-Basis wurde das Vorhaben im November 2025 zurückgezogen. Die Fläche soll nun von einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft entwickelt werden — mit dem Ziel von 1200 Wohnungen, davon die Hälfte gefördert.

Schulsanierung: Eine Bilanz in Zahlen

Der Sanierungsstau an Berlin Schulen lag nach Erhebung der Senatsverwaltung für Bildung im Frühjahr 2023 bei 5,5 Milliarden Euro. Die Schul-Bau-Offensive Berlin, ein noch unter Rot-Rot-Grün 2017 beschlossenes Programm, wurde von der schwarz-roten Koalition fortgeführt und ausgeweitet. Im Haushalt 2024/2025 sind 2,1 Milliarden Euro für Sanierung und Neubau eingestellt.

Bis Mai 2026 sind nach Senats-Angabe 28 Schulen neu gebaut und 64 grundsaniert worden. Die Howoge, eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, fungiert dabei als Generalübernehmerin — ein Konstrukt, das die Berliner Linke kritisiert, das aber Bauzeiten faktisch halbiert. Parallel meldet die GEW Berlin für das Schuljahr 2025/2026 rund 1400 unbesetzte Lehrkräftestellen. Der Personalmangel bleibt damit das eigentliche Problem.

Verwaltungsreform: Ein zweiter Anlauf

Berlin hat zwei Verwaltungsebenen: die Hauptverwaltung mit den Senatsverwaltungen und zwölf Bezirksverwaltungen. Jeder Bezirk hat eine eigene Bezirksverordnetenversammlung — die BVV — mit 55 Mitgliedern und ein Bezirksamt mit fünf Stadträtinnen oder Stadträten plus Bürgermeisterin oder Bürgermeister. Die Zuständigkeiten sind in der Berliner Verfassung sowie im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz geregelt — und seit Jahrzehnten Gegenstand von Klage und Beschwerde.

Die Koalition hat im April 2024 ein Verwaltungsreformgesetz beschlossen, das die Zuständigkeiten zwischen Senat und Bezirken neu sortiert. Bürgerämter, Standesamt und Kfz-Zulassung bleiben bezirklich, werden aber digital harmonisiert. Großbauvorhaben und überbezirkliche Projekte werden zentralisiert. Die Reform ist im Januar 2026 in Kraft getreten, ihre Wirkung wird sich frühestens 2027 messen lassen.

Berlin und Brandenburg

Das Verhältnis zur Landesregierung in Potsdam unter Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) ist im Berichtsjahr 2026 nüchtern und arbeitsfähig. Die Hauptstadtregion-Konferenz im März 2026 in Cottbus beschloss eine gemeinsame Initiative zur Wasserstoff-Infrastruktur entlang der A24, eine Erweiterung des i2030-Bahnausbaus und eine abgestimmte Klima-Anpassungs-Strategie. Die Diskussion um eine Länder-Fusion ist nach dem Scheitern der Volksabstimmung von 1996 nicht wieder aufgenommen worden.

Zwischenstand vor der Wahl 2028

Die nächste Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus ist regulär für Februar 2028 angesetzt. Die Koalition hat zwei Jahre, drei zentrale Projekte parlamentarisch zu Ende zu bringen: Vergesellschaftungsgesetz, Schul-Bau-Folgeprogramm, Wirkungsmessung der Verwaltungsreform. Die Halbzeit-Bilanz fällt damit weder triumphierend noch desaströs aus. Sie zeigt eine Koalition, die ihre Vorhaben zäher umsetzt als angekündigt — und deren politische Tragfähigkeit sich an einem dieser drei Felder entscheiden wird.


Ressort: Politik